Fachbereich Rechtswissenschaften


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Im Wintersemester werden die Vorlesungen »Einführung in das Rechts des Geistigen Eigentums« und »Patentrecht« angeboten.

[27.02.2024]

Sommersemester 2024
Lehrangebot im Schwerpunkt 3 »Wettbewerbsrecht und Geistiges Eigentum«

Vorlesungen

Seminare und Kolloquien

  • Seminar zum Geistigen Eigentum und Patentrecht (Prof. Dr. McGuire)
  • Kolloquium zum Urheber-, Marken und Wettbewerbsrecht (Hon.Prof. Dr. Büscher)

Änderungen vorbehalten. Bitte informieren Sie sich über Stud.IP.

 

 

Schwerpunkt Geistiges Eigentum

Der Lehrstuhl bietet im Rahmen des Schwerpunktbereich 3 Veranstaltungen zum Recht des Geistigen Eigentums an:

Die Rechte des Geistigen Eigentums schützen technische Leistungen (Patente und Gebrauchsmuster), Ergebnisse kultureller Kreativität (Urheberrechtliche Werke und Geschmacksmuster) sowie Kennzeichen (Marken, Unternehmenskennzeichen und geographische Herkunftsangaben). Das Ergebnis der Leistung wird dem Erfinder, Autor oder Unternehmer zugeordnet, um ihm die exklusive Nutzung seiner Leistung zu sichern und gegen Eingriffe zu schützen. Diese Schutzrechte sind von erheblichem ökonomischem Wert und für eine wettbewerbsorientierte Wirtschaft unentbehrlich. Gerade deswegen wird der Schutz geistiger Leistungen auch durch das im UWG geregelte Lauterkeitsrecht ergänzt, das Unternehmer, Verbraucher und die Allgemeinheit bspw. vor irreführender Werbung, Rufschädigung, Behinderung und Ausspähen von Unternehmensgeheimnissen schützt. Der Schwerpunkt eignet sich besonders für Studierende mit Interesse für die Berührungspunkte des Rechts mit den Bereichen Technik (Patente), Neue Medien, Kunst und Literatur (Urheberrecht) sowie Marketing (Marken- und Lauterkeitsrecht).

Nähere Informationen zu den einzelnen Fächern im Schwerpunkt 3 finden Sie hier.

Der Schwerpunkt 3 im Überblick

 

 

Prüfung im Schwerpunktbereich

Studierende, die im Rahmen der Schwerpunktprüfung den Bereich Europäisches Wettbewerbsrecht und Geistiges Eigentum wählen, müssen folgende Leistungen erbringen:

1. Besuch der Vorlesungen im Umfang von insgesamt 16 SWS

Wahlpflichtvorlesungen:
Europäisches Wirtschaftsrecht, Deutsches und Europäisches Kartellrecht sowie Recht des Geistigen Eigentums

Wahlkurse:
Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Kartellrecht II, UWG, Kartellverfahrensrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Moderne Vertragstypen

 

2. Studienarbeit (zur Vorbereitung wird die Teilnahme an einem Übungsseminar empfohlen)

 

3. Mündliche Prüfung + Studienarbeit/ Seminar

Für ihre Studienarbeit im Bereich des Geistigen Eigentums können die Kandidaten einen der vier Teilbereiche (UrhR, MarkenR, PatentR, UWG) als Themenbereich wählen. Nach der Anmeldung im Prüfungsamt erhalten die Kandidaten ein vom Seminarbetreuer gestelltes Thema, zu dem sie innerhalb einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen eine wissenschaftliche Themenarbeit schreiben und die Ergebnisse derselben im Rahmen eines Seminars mündlich präsentieren.

Sofern die Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird, wird jedes Semester ein Übungsseminar angeboten. Die Vorbesprechung findet jeweils in der letzten Semesterwoche des vorhergehenden Semesters statt. Das Seminar wird als Blockveranstaltung abgehalten und mit einer Exkursion verbunden.

Das Seminar zum Recht des Geistigen Eigentums findet im WS in der Regel in Düsseldorf und Osnabrück sowie im SS in der Regel in Karlsruhe und Osnabrück statt.

Für den Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der Seminararbeit stehen Ihnen eine Musterseminararbeit, die Formalien und die zehn häufigsten Fehler in Seminararbeiten zur Verfügung.

Termine und Themen finden Sie unter Lehrveranstaltungen sowie in StudIP.

 

4. Allgemeine Hinweise zu Studienarbeiten und mündlicher Prüfung in den SPB 3 + 4

Hinweis zu Studienarbeiten und mündlicher Prüfung im SPB 3: 

Wie bisher werden im SPB 3 die Studienarbeiten  im SPB 3 von Prof. Andreas Fuchs und Prof. Mary-Rose McGuire betreut. Dasselbe gilt für die mündlichen Prüfungen. 

Ab dem WS 2022/23 wird Prof. Fuchs die Betreuung des Fachs UWG übernehmen. Soweit für Studienarbeiten und mündliche Prüfungen das Wahlfach Urheberrecht gewählt wird, wird ab dem WS 2022/23 der Stoff der von Prof. Oster abgehaltenen Vorlesung zu Grunde gelegt. 

Hinweis zu Studienarbeiten und mündlicher Prüfung im SPB 4: 

Soweit im SPB 4 (Digital Law) die Fächer Geistiges Eigentum oder Urheberrecht für Studienarbeiten oder mündliche Prüfung gewählt werden, werden diese von Prof. Jan Oster übernommen.